Entgelttransparenz intern erklären: fertige Vorlagen für HR und Führungskräfte
Für HR in Unternehmen mit 150 bis 999 Beschäftigten in Deutschland und Österreich.
Vorbestellung · Lieferung bis 15. Januar 2027
Entgelttransparenz-Kit: Kommunikation für HR und Führungskräfte
Neun bearbeitbare Vorlagen für die Gespräche, die die Entgelttransparenz auslöst: mit Belegschaft, Führungskräften, Betriebsrat und Bewerbenden. Auf Deutsch und Englisch.
Fertig formuliert: Sie passen nur die Angaben in eckigen Klammern an
Deutsch und Englisch, bearbeitbar und an Ihr Unternehmen anpassbar
Kostenloses Update, sobald das deutsche oder österreichische Umsetzungsgesetz vorliegt
Ihre Bestellung
EUR 290
Einführungspreis für die ersten 10 Bestellungen, danach EUR 390.
Lieferung bis 15. Januar 2027 als bearbeitbare Dateien
Kostenloses Update zum deutschen und österreichischen Umsetzungsgesetz
Zahlung erst nach unserer Bestätigung: per Zahlungslink oder auf Rechnung
Bis zur Lieferung jederzeit stornierbar, volle Rückerstattung
14 Tage Begleitung nach der Lieferung: Wir beantworten Ihre Fragen zur Anwendung der Vorlagen und gehen sie bei Bedarf mit Ihnen durch
Für Ihr Unternehmen: nutzen, anpassen, intern verteilen
Angebot ausschließlich für Unternehmen. Nettopreis pro Unternehmen, zuzüglich gegebenenfalls geschuldeter Umsatzsteuer. Die Rechnung stellt die ArvenX GmbH, Zürich.
Kit bestellen
Keine Zahlungsdaten nötig. Innerhalb eines Arbeitstages erhalten Sie die Bestätigung per E-Mail, mit Zahlungslink oder Rechnung.
7. Juni 2026: Die Umsetzungsfrist der EU-Richtlinie ist abgelaufen (Art. 34).
Heute (25. Oktober 2026): Deutschland hat noch kein Umsetzungsgesetz; nach unserer Recherche ist kein Referenten- oder Regierungsentwurf veröffentlicht.
7. Juni 2027: Erste Entgeltberichte nach der Richtlinie für Arbeitgeber ab 150 Beschäftigten; maßgeblich wird das nationale Gesetz.
Österreich: Ein Entwurf liegt seit dem 6. Juni 2026 vor, beschlossen ist das Gesetz noch nicht (ORF, 15. September 2026).
Die Gespräche hängen nicht am Wortlaut des nationalen Gesetzes. Mit den Vorlagen sind HR und Führungskräfte vorbereitet, bevor die ersten Fragen kommen.
Was im Kit ist
Neun Arbeitsunterlagen, jede für eine Zielgruppe und einen Anlass. Sie passen die Angaben in eckigen Klammern an Ihr Unternehmen an und verwenden die Texte direkt.
Pflichtenübersicht (Übersicht, HR): Die für die HR-Kommunikation relevanten Bestimmungen der Richtlinie, mit Fristen und Hinweisen, wo das nationale Gesetz abweichen kann.
Kommunikationsplan bis zum ersten Bericht (Plan, HR und Geschäftsleitung): Wer was wann erfährt, in der richtigen Reihenfolge.
Ankündigung an die Belegschaft (Vorlage, Alle Mitarbeitenden): Was sich ändert, welche Rechte Beschäftigte haben und an wen sie sich wenden.
Leitfaden und Gesprächspunkte (Leitfaden, Führungskräfte): Antworten auf Gehaltsfragen im Team, darunter das Musterskript auf dieser Seite.
20 typische Fragen mit Antwortvorschlägen (Fragen und Antworten, Mitarbeitende): Die Fragen, die nach der Ankündigung kommen, mit vorbereiteten Antworten.
Briefing für den Betriebsrat (Briefing, Betriebsrat): Ablauf, Rollen und Zeitplan für Bericht und mögliche gemeinsame Entgeltbewertung.
Gehaltsangaben in Anzeige und Vorstellungsgespräch (Formulierungen, Bewerbende): Mit getrennten Hinweisen für Deutschland und Österreich, soweit die nationalen Regeln feststehen.
Auskunftsanfragen und jährliche Information (Antwortvorlagen, Einzelne Beschäftigte): Schriftliche Antworten und der jährliche Hinweis auf das Auskunftsrecht.
Begleittext zum Entgeltbericht (Begleittext, Alle Mitarbeitenden): Wie Sie die Zahlen erklären und Rückfragen beantworten.
Alle Unterlagen auf Deutsch und Englisch.
Nicht enthalten: Rechtsberatung, Entgeltanalysen, Beratung zu Ihrem Einzelfall.
Leseprobe: der Leitfaden für Führungskräfte
So sind die Vorlagen aufgebaut. Dieses Skript ist vollständig; Sie können es schon heute verwenden.
Die Frage kommt im Teammeeting, im Flur oder im Jahresgespräch. Dieses Skript gibt Führungskräften eine Antwort in fünf Schritten, die das Vertrauen hält und keine Zusage macht, die HR später zurücknehmen muss. Es ist eine vollständige Probe aus dem Entgelttransparenz-Kit.
1. Die Frage ernst nehmen „Danke, dass Sie mich direkt fragen. Das ist eine berechtigte Frage, und ich nehme sie ernst.“
2. Die Grenze nennen „Über das Gehalt einzelner Kolleginnen und Kollegen spreche ich nicht, so wie ich auch Ihr Gehalt mit niemandem im Team bespreche.“
3. Die Kriterien erklären „Was ich Ihnen erklären kann: nach welchen Kriterien bei uns Gehälter festgelegt werden und wie sich Ihr Gehalt entwickeln kann. Bei uns sind das [Kriterien Ihres Unternehmens, zum Beispiel Stellenanforderungen, Verantwortung, Erfahrung in der Funktion, Leistung].“
4. Die Anlaufstelle nennen „Für Fragen zum Entgelt gibt es bei uns eine Anlaufstelle. Ich zeige Ihnen gern, an wen Sie sich wenden können. Ob ein gesetzlicher Auskunftsanspruch besteht und wer die Anfrage bearbeitet, richtet sich nach dem geltenden Recht und den Zuständigkeiten im Unternehmen.“
5. Den nächsten Schritt zusagen „Wenn Sie den Eindruck haben, dass Ihre Vergütung nicht zu Ihrer Aufgabe passt, schauen wir uns das gemeinsam mit HR an. Ich melde mich bis [Datum] bei Ihnen.“
Was Führungskräfte nicht sagen sollten
Das Gehalt der Kollegin bestätigen, dementieren oder schätzen.
„Sie hat eben besser verhandelt.“ Dass ein Kollege ein höheres Entgelt gefordert und bekommen hat, reicht nach dem Bundesarbeitsgericht für sich allein nicht aus, um die Vermutung einer Entgeltbenachteiligung wegen des Geschlechts zu widerlegen (BAG, Urteil vom 16. Februar 2023, 8 AZR 450/21).
Eine Gehaltserhöhung zusagen, bevor HR den Fall geprüft hat.
Die Frage als Illoyalität behandeln. Nach Artikel 7 Absatz 5 der Richtlinie sollen Beschäftigte nicht daran gehindert werden, ihr Entgelt offenzulegen, um den Grundsatz des gleichen Entgelts durchzusetzen; die Mitgliedstaaten müssen dazu vertragliche Verbote untersagen.
Nach dem Gespräch: Frage, Datum und zugesagten nächsten Schritt kurz notieren und HR informieren. Die eckigen Klammern passen Sie an Ihr Unternehmen an. Wie das Auskunftsrecht in Deutschland genau ausgestaltet wird, regelt das noch ausstehende Umsetzungsgesetz; bis dahin gilt das bestehende Entgelttransparenzgesetz.
So bestellen Sie
Bestellung senden Name, geschäftliche E-Mail und Unternehmen genügen. Auf dieser Seite geben Sie keine Zahlungsdaten ein.
Bestätigung erhalten Innerhalb eines Arbeitstages bestätigen wir Ihre Bestellung per E-Mail, mit Zahlungslink oder, wenn Sie das wählen, mit Rechnung zur Überweisung. Vertragspartner ist die ArvenX GmbH in Zürich, die Vias Digital betreibt.
Kit erhalten Bis 15. Januar 2027 erhalten Sie alle Unterlagen als bearbeitbare Dateien. Das Update zum deutschen oder österreichischen Gesetz folgt ohne weitere Kosten, und 14 Tage lang beantworten wir Ihre Fragen zur Anwendung.
Für wen das Kit gedacht ist
HR-Leitungen und People-Verantwortliche
Verantwortliche für Vergütung
Unternehmen mit 150 bis 999 Beschäftigten in Deutschland und Österreich
Oft mit Betriebsrat und ohne eigenes Team für interne Kommunikation
Raluca Baciu, Gründerin von Vias Digital. Die Vorlagen entstehen unter ihrer Leitung. Sie hat für eine durch Zukäufe gewachsene Unternehmensgruppe mit rund 3.500 Beschäftigten in neun Ländern die interne Kommunikation von Grund auf aufgebaut.
Fragen vor der Bestellung
Wann und wie bezahle ich?
Nach Ihrer Bestellung erhalten Sie innerhalb eines Arbeitstages eine E-Mail mit der Bestätigung. Sie zahlen per Zahlungslink oder, wenn Ihre Buchhaltung das braucht, per Überweisung auf Rechnung; das wählen Sie im Formular. Die Rechnung stellt die ArvenX GmbH aus, gern mit Ihrer Bestellnummer. Die Lieferung setzt den Zahlungseingang voraus.
Ist die Bestellung schon verbindlich?
Mit dem Formular senden Sie uns Ihre Bestellung zum angegebenen Preis. Verbindlich wird sie mit Ihrer Zahlung. Bis zur Lieferung können Sie jederzeit stornieren; wir erstatten den vollen Betrag.
Was, wenn die Vorlagen nicht zu uns passen?
Bis zur Lieferung können Sie jederzeit stornieren und erhalten den vollen Betrag zurück; danach sind die Vorlagen bei Ihnen, eine Rückerstattung ist dann nicht mehr möglich. Dafür begleiten wir Sie 14 Tage nach der Lieferung: Wir beantworten Ihre Fragen zur Anwendung der Vorlagen und gehen sie bei Bedarf mit Ihnen durch.
Gilt das Kit auch für Österreich?
Ja. Die Formulierungen für Stellenanzeigen enthalten getrennte Hinweise für Deutschland und Österreich, soweit die nationalen Regeln feststehen, und Sie erhalten ein kostenloses Update, sobald das deutsche oder das österreichische Umsetzungsgesetz vorliegt.
Das deutsche Gesetz ist noch nicht da. Warum jetzt?
Die Richtlinie gibt vor, was jedes nationale Gesetz mindestens regeln muss: Gehaltsangaben für Bewerbende, Kriterien, Auskunftsrecht, Bericht. Die Gespräche dazu lassen sich heute vorbereiten. Sobald das deutsche oder österreichische Gesetz veröffentlicht ist, erhalten Sie ein kostenloses Update.
Was, wenn das nationale Gesetz anders ausfällt?
Dann erhalten Sie eine aktualisierte Fassung ohne weitere Kosten. Die Pflichtenübersicht markiert schon jetzt die Stellen, an denen das nationale Gesetz von der Richtlinie abweichen kann.
Kann ChatGPT das nicht auch?
ChatGPT entwirft Texte, wenn Sie wissen, wonach Sie fragen müssen. Das Kit liefert neun aufeinander abgestimmte Unterlagen in der richtigen Reihenfolge, mit Artikelangaben aus der Richtlinie und dem Ablauf für den Betriebsrat, und wird aktualisiert, sobald das deutsche oder österreichische Gesetz vorliegt. Die Leseprobe auf dieser Seite zeigt die Tiefe.
Unsere Anwälte kümmern sich darum.
Gut so. Ihre Rechtsberatung verantwortet den rechtlichen Rahmen; das Kit enthält das, was HR und Führungskräfte sagen. Es ergänzt die Rechtsberatung, es ersetzt sie nicht.
Ist das Rechtsberatung?
Nein. Das Kit enthält allgemeine Kommunikationsmuster auf Grundlage der EU-Richtlinie, keine Beratung zu Ihrem Einzelfall. Die rechtliche Prüfung, Anpassung und Freigabe für Ihr Unternehmen erfolgt durch Ihre Rechtsberatung.
Hinweis: Das Entgelttransparenz-Kit enthält Kommunikationsvorlagen und allgemeine Informationen zur Richtlinie (EU) 2023/970. Es ist keine Rechtsberatung und ersetzt keine Prüfung im Einzelfall. Maßgeblich sind die Richtlinie und das jeweilige nationale Umsetzungsgesetz.